Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse.

Wir stellen Ihnen den Ordinationsbesuch vorerst in Rechnung und bitten um Bar- oder Bankomatkartenzahlung.
Sie unterschreiben das Original Ihrer Honorarnote, welches wir anschließend für Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ihre Krankenkasse refundiert bis zu 80% des Kassentarifes für die erbrachten Kassenleistungen und überweist den Kostenersatz direkt auf Ihr Konto, das sie uns bekanntgegeben haben.
Sie erhalten von uns eine Kopie der Honorarnote mit Zahlungsbestätigung.

Überweisungen, Verordnungen und Rezepte werden wie von einem Vertragsarzt behandelt und können sofort eingelöst werden.

Information für Patienten der GKK (Gebietskrankenkasse):
Da unsere Honorarnoten alle notwendigen Informationen für Ihre Krankenkasse enthalten, wird das Standardformular für Kostenerstattung der GKK nicht benötigt!